Gedanken und Anregungen zum Leben im Alter
von Helga und Klaus Söndgerath


Pflege-(versicherung)das verdrängte Thema?

Das Familienleben hat einen grundlegenden Wandel erfahren. Die Generationen leben mehrheitlich über längere Entfernungen getrennt ihr eigenes Leben. Familienstrukturen mit mehreren Generationen unter einem Dach sind selten geworden. Ein familiäres Miteinander findet oftmals nur noch zu bestimmten Ereignissen oder per Telefon statt. In jungen Jahren und bei guter Gesundheit ein zumeist unproblematischer Zustand. Das Leben geht weiter, das Alter nimmt zu und die Gesundheit ab. Man fängt an sich Gedanken zu machen wie es in Zukunft weiter gehen soll. Diese Gedanken kommen der betroffenen, aber auch der jüngeren Generation im Hinblick auf die Eltern/Großeltern.

Ergebnis: Man denkt und verdrängt!

Die Realität holt uns alle ein. Sei es durch zunehmende Gebrechlichkeit im Alter oder auch in jungen Jahren durch Krankheit oder Unfall. Der Zustand der Hilfsbedürftigkeit kommt auf uns alle zu. Er trifft uns irgendwann einmal selbst und ist bei der älteren Generation schon Realität oder in kürzerer Zeit absehbar.
Pflege bedeutet in vielen Fällen rund um die Uhr bereit zu sein ohne freies Wochenende und ohne Urlaubsanspruch. Schon alleine der Gedanke was passieren kann, wenn der Pflegebedürftige mal kurz alleine ist, kostet enorm viel Kraft.
Mit diesem Beitrag wollen die Autoren ihre diesbezüglichen Gedanken, die persönlichen Erfahrungen und Vorgehensweisen im Zusammenhang mit der Pflege(-versicherung) und den finanziellen Aufwendungen weitergeben. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Pflegeversicherung können bei der eigenen Krankenkasse angefordert werden. Deshalb wird in diesem Beitrag auf den Gesetzestext nur zurückgegriffen, soweit es im Einzelfall zur Erläuterung der Ausführungen unbedingt notwendig ist.

Die Ausführungen werden bewusst nicht "im amtlichen Stil" gehalten. Sie sollen eine praxisbezogene Information von Betroffenen für schon oder irgendwann Betroffene sein, einfach eine Überlegungs- und Informationshilfe und nicht mehr.


Zum Thema Pflege und Hilfen im Alter wollen wir von folgendem Sachverhalt ausgehen:

Das Berufsleben ist altersbedingt beendet. Bei entsprechender innerer Vorbereitung freuen wir uns auf die kommenden vom Berufsalltag unbelasteten Jahre. Wir drücken uns selbst die Daumen, dass die Gesundheit uns noch viele Jahre erhalten bleibt und wir uns das vornehmen und verwirklichen können, was im Berufsleben alleine schon aus Zeitgründen nicht möglich war. Stimmt dazu noch das persönliche Umfeld, können wir uns auf eine schöne Zeit als „junge Alte" freuen und genießen. So oder so ähnlich wünschen wir uns den Einstieg in das letzte Lebensdrittel.
Auch unter diesen optimalen Voraussetzungen lässt sich nicht leugnen, dass so nach und nach die kleinen Wehwehchen zahlreicher werden. Die tägliche Körperpflege dauert etwas länger. Kein Problem, wir haben ja Zeit. Irgendwann stellt sich dann doch die Frage, wie lange kann ich die Körperpflege noch ohne Hilfe durchführen? Denken sie nur an das Anziehen der Strümpfe, das Reinigen und Pflegen der Rückenpartie. Das benutzen der Badewanne oder der Dusche wird wegen nachlassender Beweglichkeit immer problematischer. Von Badewannenunfällen mit bösen Folgen (Oberschenkelhalsbruch) hat man ja schon gehört. Nicht daran denken, es wird bei mir schon gut gehen. Augen zu und durch. Ist dies der Weg, oder gibt es Möglichkeiten diese Gefahren zu mindern? Es gibt viele Möglichkeiten, man muss sich nur darum kümmern und erkundigen. Der Fachhandel bietet Hilfen in ungeahntem Umfange an. Haben sie schon einmal etwas gehört von einem Strumpfanzieher für ein paar EURO, von einem Badewannenlifter der den Ein- und Ausstieg erheblich erleichtert? Kennen sie Reinigungshilfen für den Rücken? Dies sind einige von zahlreichen Hilfen für die tägliche Körperpflege. Haben Sie vor das Innenleben ihrer Betten auf den neuesten Stand zu bringen? Mit einem Besuch im Bettenfachhandel sollten sie es nicht bewenden lassen! Seien sie realistisch, denken sie an einen mit großer Wahrscheinlichkeit auf sie zukommenden Pflegezustand. Die beste Bettenausstattung kann sich als Fehlkauf erweisen, wenn das Bett im Pflegefall mehr hinderlich als nützlich ist. Denken sie daran, dass auch der Partner, der ihnen beim Aussteigen aus dem niedrigen Bett hilft, nicht ewig auf festen Beinen steht. Denken sie beim Kauf auch an eine altengerechte Ausstattung. Sie wissen nicht wer sie diesbezüglich fach-männisch beraten kann? Gehen sie zusätzlich vor dem Kauf in ein Sanitäts- oder Orthopädiefachgeschäft. Dort finden sie eine zusätzliche Beratung und die zuvor angesprochenen kleinen und größeren Hilfen, welche das Leben im Alter erleichtern helfen.
Sie sehen, nicht nur für die Jugend, auch für die älteren Menschen gibt es ein alters-spezifisches Angebot. Bei einer ent-sprechenden Verordnung durch den Arzt werden für zahlreiche Hilfen die Kosten im Rahmen der gegebenen Rechtslage durch die Krankenkasse bezuschusst oder sogar übernommen. Sind Sie seit vielen Jahren aus humanitären Gründen zahlendes Mitglied beim Deutschen Roten Kreuz, bei den Maltesern, in einer kirchlichen Einrichtung? Dann sollten sie nachfragen, welche Hilfen sie dort erwarten können. Überlassen sie die Suche nach Hilfen nicht Anderen wenn es erst zu spät ist.
Über-winden sie die innere Zurückhaltung und schauen sie sich unverbindlich in Spezial-geschäften um und informieren sie sich ohne aktuellem Anlass über mögliche Hilfen im Falle eines Falles. Belügen sie sich nicht selbst, dass sie keine Zeit haben oder diese Dinge noch nicht aktuell sind. Sie werden sehen, dass das altersgerechte Angebot an Hilfsmitteln auch tröstend sein kann wenn sie feststellen, dass sie mit deren Hilfe vielleicht länger als selbst erwartet mobil und unabhängig bleiben können.


Inanspruchnahme eines Pflegedienstes:

Nach unseren Erfahrungen wird mehrheitlich davon ausgegangen, dass der Pflegedienst nur in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Pflegefall im Sinne des Gesetzes vorliegt. Dies trifft zu, wenn ihre finanziellen Verhältnisse Pflegeleistungen ohne Pflegegeld nicht zulassen. Ist ein entsprechender finanzieller Rahmen vorhanden, können sie den Pflegedienst mit gezielten Einzelleistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegedienste sind an einen von den Pflegekassen vorgegebene Vergütungsvereinbarung gebunden. Dort sind zum Beispiel Leistungen für eine große Morgen-/Abendtoilette (um die 20 EURO), oder Wechseln und Waschen der Wäsche aufgeführt. Der Leistungskatalog enthält zur Zeit 19 Positionen, die alle Verrichtungen im täglichen Leben enthalten. Dieser "Teileinstieg" in die dauerhafte Pflege hat den Vorteil, dass die zu pflegende Person und der Pflegedienst sich aneinander gewöhnen können. Als Nebeneffekt kann auch festgestellt werden ob diese Partnerschaft später ausgebaut werden kann, oder ein Versuch mit einem anderen Pflegedienst ratsam erscheint. Sie sind nicht an einen Pflegedienst gebunden, sie können frei wählen auch wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt Pflegeleistungen durch ihre Pflegekasse erhalten sollten.

Suche nach dem richtigen Pflegedienst

Wie zuvor ausgeführt, sind alle Pflegedienste an einen Honorarkatalog gebunden. Dadurch kann sich die Suche nach dem für Sie passenden Pflegedienst auf dessen Qualität beschränken. Denken Sie daran, Pflegeleistungen sind nicht gleich Pflegeleistungen. Zusammen mit einem den beiden Autoren als kompetent bekannten Pflegedienst wurde folgende Checkliste erarbeitet:

1)      Arbeitet der Pflegedienst mit Stammkräften, oder mit ständig wechselnden Zeitarbeitskräften ?

2)      Die Beratung beim Erstbesuch darf nicht unter Zeitdruck stehen. Es muss zu einer individuellen Abstimmung der Leistungen kommen, die von beiden Seiten als notwendig und sinnvoll angesehen wird. Ein Pflegedienst der ihnen "nach dem Mund redet" ist mit Vorsicht zu genießen.

3)      Der Pflegedienst sollte die Betroffenen ermuntern Fragen zur richtigen Pflege zu stellen.

4)      Ein guter Pflegedienst gibt den Familienangehörigen Tipps und praktische Anleitung für einen fachgerechten Umgang mit den zu Pflegenden.

5)      Eine der wichtigsten Fragen: Ist der Pflegedienst in Notfällen auch außerhalb der vereinbarten Zeiten und vor allem in der Nacht erreichbar und kommt er auch tatsächlich vorbei?

6)      Kann ich mir vorstellen, dem Pflegedienst auf unbestimmte Zeit einen Wohnungsschlüssel zur Verfügung zu stellen?

Diese Fragen zu stellen und eine befriedigende Antwort zu erhalten ist die eine Seite, wie die Praxis aussieht eine andere. Hier kann ein Gespräch mit Betroffenen sehr hilfreich sein. Kommt ein Pflegedienst zu Verwandten, Bekannten oder Nachbarn in ihrer Straße? Dann sollten Sie unbedingt das Gespräch mit den Betroffenen suchen und um ein Gespräch bitten. Bringen Sie für diese Kontaktaufnahme etwas Zeit und Geduld mit. Die Angesprochenen sind froh, dass sie einen Gesprächspartner gefunden haben mit dem sie reden und ihr Herz ausschütten können. Hören Sie zu und stellen Sie ihre Fragen zurück. Sie tun damit eine gute Tat und haben anschließend einen Gesprächspartner, der Ihnen gerne seine Erfahrungen weitergeben wird. Ziehen Sie aus diesen Informationen ihre eigenen Schlüsse und bringen Sie diese in ihre eigenständige Entscheidung mit ein.

Das Thema pflegen und wohnen im Alter kommt nach und nach aus der Tabuzone heraus. Wer aufmerksam die Zeitung ließt wird feststellen, dass sich immer mehr Organisationen und Interessen-gemeinschaften bilden, die sich dem Thema Pflege annehmen. Es werden Gesprächskreise angeboten, die zum Thema Pflege umfangreiche Informationen anbieten.


Pflegegeld

Wer Pflege in Anspruch nehmen muss hat unter bestimmten vom Gesetzgeber fest-gelegten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegeleistungen. Ihre Krankenkasse sendet Ihnen auf Anfrage eine entsprechende Informationsbroschüre zu. Bevor Sie Pflegegeld erhalten können, ist dies bei der Krankenkasse zu beantragen. Denken Sie daran, dass auch das Pflegegeld erst ab dem Tag der Beantragung gezahlt wird. Ein Hinweis darauf, dass Sie schon seit geraumer Zeit pflegen hat keinen rückwirkenden Einfluss auf den Zahlungsbeginn.

Ob überhaupt und nach welcher Pflegestufe Pflegegeld gezahlt wird, ist in dem entsprechenden Gesetz geregelt und wird vor Ort durch eine Person der Pflegekasse festgestellt. Hierbei spielt der Zeitaufwand für die tägliche Hilfe, der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Pflege durch Außenstehende, die Beaufsichtigung oder Anleitung der zu pflegenden Person eine entscheidende Rolle. Dies wird durch den Beauftragten der Pflegekasse in einem vorgegebenen Protokoll festgehalten. Dieses Protokoll ist Grundlage für die letztendliche Entscheidung der Pflegekasse. Entscheidend ist hierbei der tägliche Pflegeaufwand. Hierbei wird der Zeitaufwand von ausgebildeten und geübten Pflegekräften zugrunde gelegt, der möglicherweise deutlich geringer ist als der Zeitaufwand von Familienangehörigen. Sie können entscheidend zu einer positiven Entscheidung beitragen, wenn Sie Ihren Einsatz für die zu pflegende Person in einem Pflegebuch über einen längeren Zeitraum festhalten und bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit vorlegen. Besorgen Sie sich bei den behandelnden Ärzten vorhandene Berichte über Krankenhaus-aufenthalte, Behandlungsarten, Röntgen-aufnahmen und so weiter. Auch diese Unterlagen sollten Sie bei der Überprüfung vorlegen. Denken sie weiter daran, dass die vorliegenden häuslichen Voraussetzungen mitberücksichtigt werden. Es ist zum Beispiel ein großer Unterschied, ob die gesamte Wohnung auf einer Ebene liegt, oder auf zwei Stockwerke verteilt ist. Im ersteren Fall ist es der zu betreuenden Person vielleicht noch möglich und zumutbar die Toilette alleine aufzusuchen. Ist der Schlaftrakt mit Bad und Toilette in einem anderen Stockwerk, ist das Benutzen dieser Einrichtungen ohne fremde Hilfe oft nicht mehr möglich. Der dadurch notwendige höhere Aufwand an Betreuung kann ausschlaggebend sein für die Einstufung in die Pflegeklasse I oder höher. Sie sehen, nicht nur die Art und Umfang der Gebrechen ist für eine Einstufung in ein Pflegeklasse maßgebend, auch die häuslichen Gegebenheiten fließen in die Entscheidung mit ein.


Entscheidung für ein Seniorenheim

Dieser Bereich dürfte zum Thema "Leben im Alter" die weitaus stärksten Emotionen auslösen. Hier spielen so ellementale Dinge wie zum Beispiel das Verlassen des selbstgebauten und über jahrzehnte abbezahlten Hauses, das Verlassen der liebgewonnenen Wohnung, der endgültige Abschied von Freunden, guten Nachbarn und finanzielle Überlegungen eine oft als unüberbrückbar geltende Rolle. Hier ist bei nüchterner Überlegung der größte Bedarf an Unterhaltung und Abmachungen im engsten Familienkreis vorhanden. Dies sollte zu einem frühen und nicht anlassbezogenen Zeitpunkt unbedingt geschehen.

Wie sieht es meistens in der Praxis aus? Alle schweigen bis zu dem Zeitpunkt, wo eine Entscheidung über den Kopf der Betroffenen hinaus von heute auf morgen getroffen werden muss. Ist den Lesern dieser Zeilen bewusst, dass Senioren-/Pflegeheime in der Regel Wartelisten mit unbestimmbaren (oft monatelangen!) Wartezeiten führen. Dies bedeutet, dass im Notfall alte Menschen unvorbereitet aus dem vertrauten Umfeld gerissen werden und mit großer Wahrscheinlichkeit ortsfern untergebracht werden müssen, wo zufällig gerade ein Platz frei geworden ist. Deshalb ist dringend zu empfehlen, sich in einem Senioren-/Pflegeheim Ihrer Wahl auf die Warteliste setzen zu lassen.
Die Suche nach einem Seniorenheim sollte so gründlich und frühzeitig erfolgen wie die Suche nach der nächsten Reise. (Was frühzeitig ist muss jeder für sich selbst herausfinden). Wer neben seinen Alters-bezügen und dem Pflegegeld zusätzliche Geldmittel zur Verfügung hat wird bei entsprechender umfassender Suche bald feststellen, dass es nicht nur die Zimmerchen von 16 qm gibt, oder wenig größere Zimmer, die mit zwei Personen belegt sind. Es gibt zahlreiche Einrichtungen, das nötige "Kleingeld" vorausgesetzt, die hotelartig aber konsequent auf altengerechtes Wohnen und Betreuen ausgerichtet sind. Sprechen Sie Personen mit Angehörigen in Seniorenheimen an, oder besuchen Sie dort alte Bekannte. Sie tun eine gute Tat und gewinnen vor Ort Erkenntnisse. Sie werden feststellen, dass Sie nicht nur Bedrückendes vorfinden, sondern auch Vorurteile abbauen können.

Hier ist die ältere Generation in eigener Verantwortung gefragt. Sie sollte noch zu Zeiten guter körperlicher Verfassung das Gespräch mit der jüngeren Generation oder der Person ihres Vertrauens suchen und klar und deutlich ihre Vorstellungen zum Leben im Alter zum Ausdruck bringen. Vor allem Eltern sollten sich kritisch mit dem Gedanken auseinander setzen, was sie ihren Kindern zumuten wollen. (Siehe hierzu die einleitenden Worte zu diesem Artikel). Wer in jungen Jahren den Kindern beim Aufbau der Existenz, beim Hausbau, womöglich beides räumlich weit entfernt vom Elternhaus, geholfen haben, sollte sich kritisch hinterfragen, was er seinen Kindern zumuten kann oder will. (Oft sind die für die Pflege in betracht kommenden Kinder selbst im Rentenalter und müssen mit ihren Kräften haushalten). Andererseits sollten Kinder, die für eine Pflege nicht in Betracht kommen können oder eine Pflege ablehnen, dies rechtzeitig zum Ausdruck bringen. Sie sollten dann aber auch nicht auf eine ungeschmälerte Erbschaft schielen. Sie sollten den Eltern gegenüber klar zum Ausdruck bringen, dass diese ihr verwertbare Vermögen (nicht nur Bargeld, sondern auch Haus und Hof) vorrangig für ein angenehmeres Wohnen und Leben im Alter verwenden sollen.

Zum Abschluss noch ein paar Gedanken zur Vermögensverwaltung. Parallel zur Pflege können Sie ab dem Tage X nicht mehr Ihre täglichen Verrichtungen außerhalb der Wohnung erledigen. Hier kommt der Erledigung der Bankgeschäfte eine besondere Bedeutung zu. Mit einer Vollmacht für das Girokonto ist es nicht getan! Wie sieht es mit der Verwaltung der Sparkonten und dem sonstigen Anlagevermögen aus? Spätestens beim Wohnen in einer Senioreneinrichtung dürften mehrheitlich die Geldeingänge auf dem Girokonto nicht mehr ausreichen. Hier muss einer Person Ihres Vertrauens Zugriff auf sonstige Geldquellen ermöglicht werden. Sprechen Sie mit dem Kundenberater Ihrer Hausbank. Dieser wird Sie individuell beraten und Lösungsvorschläge unterbreiten.

Kennen Sie die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht, welche beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden muss? Mit dieser Vollmacht kann die von Ihnen bevollmächtigte Person alle Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens selbständig für Sie erledigen. Zur Klarstellung: Diese recht neue Möglichkeit hat nichts mit einer Entmündigung zu tun. Im Gegenteil, das eventuell zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werdende Entmündigungsverfahren kann mit dieser Vollmacht vermieden werden. Rufen Sie das zuständige Amtsgericht an. Dort werden Sie konkret beraten und der entsprechende Vordruck wird Ihnen zugesandt.

Schlußwort

Die Autoren dieses Artikels haben versucht, hier stichwortartig ihre Erfahrungen um das Thema Pflegen im Alter zusammenzufassen und weiterzugeben. Sie haben bewusst die Erzählform gewählt um jeden Anstrich eines amtlichen Papiers zu vermeiden. Sie gehen auch nicht davon aus, dass der/die Leser/in alle hier niedergeschriebenen Äußerungen genau so sehen oder empfinden. Sie wollen nur zum Nachdenken und vor allem zum gemeinsamen Reden über das Leben im Alter anregen. Sollte dies im Einzelfall gelungen sein, würde es die Autoren sehr freuen.

In diesem Sinne
Ihre Helga und Klaus Söndgerath


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